Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schneider Elektronik GmbH & Co. KG

1. Geltung der Bedingungen

1.1    Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung
einverstanden erklärt, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Besteller bei einem von
uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen er-
teilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen
gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
1.2    Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

1.3    Alle abweichenden Vereinbarungen, alle Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.


2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1    Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Bestellungen gelten erst
dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

2.2    Auftragsbestätigungen sind auch stets freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Bei sofortiger
Ausführung gelten die Rechnung oder der Lieferschein als Auftragsbestätigung.

2.3    Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Es gilt insbesondere
der am Tag der Lieferung gültige Preis.

2.4    Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in den Prospekten, Katalogen und
schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Material- und Konstruktionsänderungen im Zuge des technischen Fortschritts
blei-
ben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns geltend gemacht werden können.


3. Preise

3.1    Alle Preise verstehen sich ab Großharthau zuzüglich Verpackung, Transport und Versicherung, zuzüglich der jeweils
am Auslieferungstage gültigen Mehrwertsteuer.

3.2    Soweit nichts anderes vereinbart, ist die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG 5 Tage an die in ihren Angeboten
ent-
haltenen Preise gebunden. Maßgebend sind die durch uns in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leis-
tungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

3.3    Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbeschaffung usw. berechtigen
die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG zu einer entsprechenden Preisanpassung.

3.4    Bei Abrufbestellungen dient der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis als Grundlage. Preisveränderungen während
der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG zur Preisanpassung.


4. Versand, Gefahrenübergang

4.1    Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Kunden.

4.2    Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
wor-
den
ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

4.3    Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der
Mitteilung über die Versandbereitschaft für den Kunden an diesen über.

4.4    Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Kosten des Kunden.


5. Liefer- und Leistungszeit

5.1    Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart worden ist. Die Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis Ende derselben die Ware die Schneider Elektronik
GmbH & Co.
KG verlassen hat.

5.2    Alle Liefertermine stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage
unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet
unserer
Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist.

5.3    Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, be-
hördliche Anordnung
usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten
eintreten, haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten
Fristen nicht zu vertreten. Vielmehr darf dadurch die Lieferung
oder Leistung um die Dauer der Be-
hinderung zuzüglich einer ange
messenen Frist (mind. 14 Tage) hinausgeschoben werden. Ebenso besteht das Recht, von
dem noch nicht erfüllten Vertragsteil
ganz oder teilweise zurückzutreten.

5.4    Die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG kommt erst dann in Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von
mindestens 2 Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe
von 0,5 v.H. für 
j
ede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 v.H. des Rech
nungswertes der
vom Verzug betroffenen
Lieferung oder Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzan-
sprüche, sind ausgeschlossen.

5.5    Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

5.6    Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte innerhalb von 4 Tagen schriftlich der

Schneider
Elektronik
GmbH & Co. KG angezeigt werden. Der Käufer verpflichtet sich des weiteren, versehentlich ge
lieferte
Ware
innerhalb von 14 Tagen
durch die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG abholen zu lassen oder den
üblichen und an-
ge
messenen Kaufpreis zu zahlen.


6. Gewährleistung und Haftung

6.1    Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Es wird gewährleistet, dass die
Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Mängeln ist, die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit aufheben
oder mindern. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, dass der Kunde empfangene Ware unver-
züglich auf Transportschäden und Produktmängel untersucht. Transportschäden sind innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt
der Ware der Schneider Elektronik GmbH & Co. KG mitzuteilen. Für Produktmängel gilt eine Frist von 14 Tagen nach Erhalt
der Ware. Produktmängel sind der Schneider Elektronik GmbH & Co. KG mit möglichst genauer Beschreibung des Mangels
schriftlich mitzuteilen.

6.2    Zur Durchführung einer Gewährleistungsreparatur ist die reklamierte Ware mit einer Kopie der Rechnung an die
Schneider Elektronik GmbH & Co. KG einzuschicken oder anzuliefern. Die Ware muß frei in der Schneider Elektronik
GmbH & Co. KG eintreffen.

6.3    Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in

Kraft.
Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten
verloren
gehen,
so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

6.4    Werden Betriebs- oder Wartungshinweise nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausge
-
wech
selt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Ge
währ-
leis
tung. In diesen Fällen sowie bei Garantieüberschreitungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 23,00 € erhoben. Das trifft
auch für
Ware zu, die nicht durch die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG vertrieben worden ist
und zu einer Garantieleis-
tung
geschickt wird.

6.5    Gewährleistung für Software-Programme wird nur insoweit übernommen, als dass diese im Sinne der Programmbe-
schreibung grundsätzlich brauchbar sind.

6.6    Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere
Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere für Folgeschäden, sind ausge-
schlossen, es sei denn,
der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

6.7    Wir sind zur Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt
hat.

6.8    Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können aus-
schließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

6.9    Die Gewährleistung auf gebrauchte Gegenstände sowie für Reparaturen im Nachgarantiezeitraum beträgt 12 Monate.



7. Zahlungsbedingungen

7.1    Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Forderungen aus Lieferungen sofort per Nachnahme/Verrechnungs-
scheck oder bar fällig.

7.2    Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die ältere Schuld des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
die
Hauptforderung anzurechnen.

7.3    Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in banküblicher Höhe,
mindestens jedoch fünf Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, zu berechnen.

7.4    Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder
werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

7.5    Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche gel-
tend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich und schriftlich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind.


8. Eigentumsvorbehalt

8.1    Die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollstän-
digen Bezahlung aller ihr zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

8.2    Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Lieferer, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser
(Mit-) Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der
ein
heitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht (Vorbehaltsware). Der Käufer verwahrt
unser
(Mit-) Eigentum unentgeltlich.

8.3    Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu ver-
äußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiter-
verkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer be-
reits jetzt sicherungshalber in voller Höhe an die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG ab. Wir ermäch
tigen den Käufer in
stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf
unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offen zu legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu
erteilen bzw. vorzulegen.

8.4    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzu-
weisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.

8.5    Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehalts-
ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers ge-
gen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag,
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

8.6    Zu Sicherungszwecken erhält die Schneider Elektronik GmbH & Co. KG Zutritt zu den Räumen und Zugang zu den
Lieferungs- und Buchhaltungsunterlagen.


9. Verwendung der Produkte

Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gem. den Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung
in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender
Funktion vorge-
sehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.


10. Auftragsabwicklung

Die bei der Bearbeitung der Bestellungen erhaltenen Daten werden in Datenverarbeitungsanlagen erfasst und weiterver-
arbeitet.


11. Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum Einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er
darf diese Software weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen.


12. Export

Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und US-amerikanischen Bestim-
mungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Der Verkäufer ist für die Einhaltung der geltenden Gesetze,
Vorschriften und Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.


13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

13.1   Erfüllungsort ist Großharthau.

13.2   Gerichtsstand ist Dresden.

13.3   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung der Einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kauf-
rechtsübereinkommen ist ausgeschlossen.


14. Schlussbestimmungen

14.1   Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.

14.2   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schneider Elektronik GmbH & Co.
KG nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann
auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst
genau erreicht wird. Das Gleiche gilt auch für eventuelle Lücken.




Großharthau, Januar 2007